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   BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 78/78   

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BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 78/78 (https://dejure.org/1978,8046)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1978 - IV ARZ 78/78 (https://dejure.org/1978,8046)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1978 - IV ARZ 78/78 (https://dejure.org/1978,8046)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 78/78
    Vielmehr ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78 (= BGHZ 71, 15) - ausgesprochen hat, die Verweisung des Gesetzes auf § 36 Nr. 6 ZPO nur sinnvoll, wenn sie auch § 281 ZPO miteinschließt und damit gemäß dieser Vorschrift eine bindende und unanfechtbare Verweisung des Verfahrens an das zuständige Gericht ermöglicht.
  • BGH, 10.01.1979 - IV ARZ 119/78

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH -

    Es liegen nur formlose Abgabeverfügungen der beteiligten Gerichte vor, die weder für die Gerichte selbst bindend noch für die Verfahrensbeteiligten unanfechtbar sind (Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 1978 - IV ARZ 51/78 - vom 30. August 1978 - IV ARZ 72/78 und IV ARZ 78/78 - vom 29. November 1978 - IV ARZ 95/78 - und vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 41/78 -).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ARZ 76/79

    Anforderungen an eine Gerichtsstandsbestimmung - Wirkung einer internen

    Daß ein Gericht, wie hier das Familiengericht Erkelenz, durch eine interne Aktenverfügung die Bearbeitung der Sache abgelehnt hat, genügt dagegen nicht (Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 1978 - IV ARZ 51/78 - vom 30. August 1978 - IV ARZ 72/78 und IV ARZ 78/78 - vom 29. November 1978 - IV ARZ 95/78 - vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 41/78 - und vom 10. Januar 1979 - IV ARZ 119/78 -).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 41/78

    Zuständigkeit des BGH bei unterschiedlicher Entscheidung zweier

    Es liegen nur formlose Abgabeverfügungen der beteiligten Gerichte vor, die weder für die Gerichte selbst bindend noch für die Verfahrensbeteiligten unanfechtbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1978 - IV ARZ 78/78 -).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ARZ 95/78

    Zuständigkeit eines Gerichts für die Entziehung der einer Mutter obliegenden

    Dies gilt auch für die in § 621 a Abs. 1 ZPO bezeichneten, teilweise von den Verfahrensvorschriften der ZPO, teilweise von denen des FGG beherrschten Mischverfahren (Elternrechtssachen: Beschluß vom 30. August 1978 - IV ARZ 72/78 - Versorgungsausgleich: Beschluß vom 30. August 1978 - IV ARZ 78/78 -).
  • BGH, 17.01.1979 - IV ARZ 53/78

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH - Bindungswirkung

    Im übrigen liegen nur formlose Abgabeverfügungen der beteiligten Gerichte vor, die weder für die Gerichte selbst bindend noch für die Verfahrensbeteiligten unanfechtbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1978 - IV ARZ 78/78 -).
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