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BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 78/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts bei einem Antrag auf Versorgungsausgleich
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 78/78
Vielmehr ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78 (= BGHZ 71, 15) - ausgesprochen hat, die Verweisung des Gesetzes auf § 36 Nr. 6 ZPO nur sinnvoll, wenn sie auch § 281 ZPO miteinschließt und damit gemäß dieser Vorschrift eine bindende und unanfechtbare Verweisung des Verfahrens an das zuständige Gericht ermöglicht.
- BGH, 10.01.1979 - IV ARZ 119/78
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH - …
Es liegen nur formlose Abgabeverfügungen der beteiligten Gerichte vor, die weder für die Gerichte selbst bindend noch für die Verfahrensbeteiligten unanfechtbar sind (Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 1978 - IV ARZ 51/78 - vom 30. August 1978 - IV ARZ 72/78 und IV ARZ 78/78 - vom 29. November 1978 - IV ARZ 95/78 - und vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 41/78 -). - BGH, 19.12.1979 - IV ARZ 76/79
Anforderungen an eine Gerichtsstandsbestimmung - Wirkung einer internen …
Daß ein Gericht, wie hier das Familiengericht Erkelenz, durch eine interne Aktenverfügung die Bearbeitung der Sache abgelehnt hat, genügt dagegen nicht (Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 1978 - IV ARZ 51/78 - vom 30. August 1978 - IV ARZ 72/78 und IV ARZ 78/78 - vom 29. November 1978 - IV ARZ 95/78 - vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 41/78 - und vom 10. Januar 1979 - IV ARZ 119/78 -). - BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 41/78
Zuständigkeit des BGH bei unterschiedlicher Entscheidung zweier …
Es liegen nur formlose Abgabeverfügungen der beteiligten Gerichte vor, die weder für die Gerichte selbst bindend noch für die Verfahrensbeteiligten unanfechtbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1978 - IV ARZ 78/78 -). - BGH, 29.11.1978 - IV ARZ 95/78
Zuständigkeit eines Gerichts für die Entziehung der einer Mutter obliegenden …
Dies gilt auch für die in § 621 a Abs. 1 ZPO bezeichneten, teilweise von den Verfahrensvorschriften der ZPO, teilweise von denen des FGG beherrschten Mischverfahren (Elternrechtssachen: Beschluß vom 30. August 1978 - IV ARZ 72/78 - Versorgungsausgleich: Beschluß vom 30. August 1978 - IV ARZ 78/78 -). - BGH, 17.01.1979 - IV ARZ 53/78
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH - Bindungswirkung …
Im übrigen liegen nur formlose Abgabeverfügungen der beteiligten Gerichte vor, die weder für die Gerichte selbst bindend noch für die Verfahrensbeteiligten unanfechtbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1978 - IV ARZ 78/78 -).